Krankenversicherung Thailand

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Wer für längere Zeit in Thailand leben möchte, sollte sich unbedingt nach einer passenden Auslandskrankenversicherung erkundigen. Zwar sind die ambulanten Kosten, wenn man mal eben wegen Bauchschmerzen oder einer leichten Verletzung zum Arzt muß gering und können leicht aus eigener Tasche bezahlt werden. Kommt es jedoch zu einer stationären Aufnahme in einem Krankenhaus, können die Kosten leicht explodieren. Es ist daher leicht ersichtlich, das eine langfristig gültige Auslandskrankenversicherung die beste Lösung ist.

Vorsicht ist geboten bei sogenannten Reisekrankenversicherungen (RKVs), denn diese sind zwar oft sehr günstig und bieten Versicherungsschutz schon für unter 20,- Euro für ein ganzes Jahr, decken aber immer nur einzelne Auslandsaufenthalte von bis zu 6 Wochen, innerhalb eines Jahres ab. Günstig also für alle die, die mehrmals im Jahr für einige Wochen in Urlaub fahren aber keinen Langzeitaufenthalt im Ausland durchführen.

Für langfristige Aufenthalte im Ausland braucht man daher auch eine langfristig gültige Auslandskrankenversicherung Diese gibt es typischerweise für Aufenthalte von bis zu einem Jahr, bis zu 3 Jahren oder bis zu 5 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeiten ist ein Neuabschluß des Vertrages oder auch ein Wechsel der Versicherung erforderlich. Die monatlichen Beiträge für diese langfristigen Versicherungen liegen typischerweise bei ca. 30 bis 40 Euro für einen 40 jährigen Mann.

In der Vergangenheit haben sich die folgenden Auslandskrankenversicherungen für Aufenthalte in Thailand bewährt:

  • Der ADAC in Deutschland: bietet eine langfristige Auslandskrankenversicherung bis zu 24 Monaten an. Hier geht's zu Anmeldung und weiteren Infos

  • Bei der Hanse Merkur gibt es zwei verschiedene Tarife, einen für bis zu 365 Tage und einen für bis zu 5 Jahre. Bis zu 356 Tage lande ich zur Zeit bei einem Monatsbeitrag von ca. 33,- €, beim 5 Jahresvertrag sind es 59,- € im Monat. (Altersstufe 18 - 64 Jahre)
  • Bei der DKV gibt es ebenfalls einen Tarif für bis zu 1 Jahr und einen bis zu 3 Jahren. Das Besondere hier: Die Versicherung gilt auch für akute Fälle während einem vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland von bis zu 3 Monaten.

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